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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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von

CBH Agency - Creative Berlin Hub Agency
CEO Dennis H. Riedel
Soldiner Straße 37
13359 Berlin

- im Folgenden: Auftragnehmer -

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.

1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Logos etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

1.2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – vom Auftragnehmer zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

1.3 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

1.3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle von einer KI generierten Inhalte nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies dem Auftragnehmer in Textform eigenständig mitzuteilen.

1.3.2 Der Auftragnehmer sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z. B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird).

1.3.3 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z. B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt worden.

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

2.1 Webseiten- und Shoperstellung (agil)

2.1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

2.1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.1.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.

2.1.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

2.1.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

2.1.6 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.

2.1.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins/Tools oder Zertifikaten sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

2.1.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen).

2.1.9 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten.

2.1.10 Nach Fertigstellung der Webseiten kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen anbieten. Werden keine zusätzlichen Wartungsleistungen vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung verantwortlich.

2.2 Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

2.2.1 Sofern die Erstellung auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe dieser Ziffer.

2.2.2 Maßgeblich für den Umfang der Leistungen sind individualvertragliche Vereinbarungen, ein vom Kunden erstelltes Lastenheft sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft des Auftragnehmers.

2.2.3 Der Auftragnehmer prüft das Lastenheft und erstellt ein Pflichtenheft, das der Kunde abnehmen muss. Nach Abnahme des Pflichtenhefts entwickelt und programmiert der Auftragnehmer die Webseiten gemäß diesen Vorgaben.

2.2.4 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern.

2.3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

2.3.1 Nach Fertigstellung kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“).

2.3.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser.

2.3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden.

Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content

3.1 Erstellung von Texten / Copywriting

3.1.1 Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden u. a. Texte (z. B. Pressemeldungen, Webseitentexte, Werbetexte).

3.1.2 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.

3.1.3 Veröffentlicht der Kunde die Texte vor Abnahme, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.

3.2 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

3.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos („Designs“).

3.2.2 Dem Kunden steht das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu.

3.2.3 Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Bei allen übrigen Designs wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.

Teil 4 – Marketing

4.1 SEO-Marketing

Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der SEO-Marketingleistungen ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können (Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB). Ein bestimmtes Ranking wird nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert.

4.2 SEA-Kampagnen

Der Auftragnehmer schuldet Vorschläge bzgl. Keywords und nach Freigabe die Schaltung von Werbeanzeigen. Die rechtliche Prüfung der Keywords obliegt dem Kunden. Budgets/Kosten für kostenpflichtige Werbeanzeigen sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden zu tragen.

4.3 Schaltung von Werbeanzeigen

Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien. Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden.

Teil 5 – Sonstige Bestimmungen

5.1 Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

5.2 Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, beträgt die Abnahmefrist 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

5.3 Mängelgewährleistung

Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr. Die gesetzliche Mängelgewährleistung bleibt im Übrigen unberührt.

5.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

5.4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein.

5.4.2 Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) öffentlich darzustellen.

5.4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung im Footer und Impressum der erstellten Webseite(n) zu platzieren.

5.5 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer behandelt alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Kunden streng vertraulich. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Vertragslaufzeit hinaus.

5.6 Haftung / Freistellung

5.6.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.6.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder geltendes Recht geltend gemacht werden.

5.7 Schlussbestimmungen

5.7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5.7.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten.

5.7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern.